Ab 1. Januar 2020
Umsetzung der Stellenmeldepflicht.
Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr (Schwellenwert) der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet werden.
Mehr Informationen auf: arbeit.swiss

Vorgehen zum Erhalt einer Arbeitsbewilligung

Informationen für Arbeitsbewilligungen können Sie erhalten, indem Sie nachfolgende Felder ausfüllen.

Staatsangehörigkeit
Arbeitgeber
Dauer
Branchen
Form

Abkürzungen

EG :

Europäische Gemeinschaft

EFTA : Europäische Freihandelsassoziation
SEM : Staatssekretariat für Migration
RAV : Regionales Arbeitsvermittlungszentrum